[ Auszug: Gegenstände, die ein Gesellschafter der Gesellschaft zur Benutzung
überlassen hat, sind ihm zurückzugeben. Für einen durch Zufall in Abgang
gekommenen oder ve ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]